Kampf um Normen: EU wäscht Mineralfasern rein
Neue Qualitätsnormen der EU erlauben es, sogar Asbest als "frei von Krebsverdacht" zu deklarieren.
Brüssel/Bonn, 5. Januar. Offensichtlich auf Druck der internationalen Mineralfaser-Industrie hat die EU neue Richtlinien für die gesundheitliche Einstufung künstlicher Mineralfasern verabschiedet. Das zuständige Technische Anpassungs-Komitee folgte mehrheitlich einem Vorschlag der EU-Kommission. Kern des Beschlusses sind neue Kriterien für die Beurteilung der Krebsgefahr durch künstliche Mineralfasern mit dem Ergebnis, daß ein Krebsverdacht nunmehr verneint wird. Das berichten die in Frankfurt/Main erscheinenden "Arbeit & Ökologie-Briefe", ein Informationsdienst der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Kern des EU-Beschlusses sind neue Kriterien für
die Beurteilung der Krebsgefahr durch künstliche
Mineralfasern.
Keinen Krebsverdacht nimmt die EU an, wenn die Faser
im Tierversuch eines von vier Kriterien erfüllen
kann:
1. Kurzzeit-Inhalationstest: Fasern mit einer Länge
von über 20 m haben eine biologische Halbwertzeit
von < 10 Tagen.
2. Kurzzeit-Intratrachealtest (direktes Einblasen in
den Rachen): Fasern mit einer Länge von über
20 m haben eine Halbwertzeit von < 40 Tagen.
3. Intraperitonealtest (Einspritzung in den Bauch):
keine Krebsfolge.
4. Langzeit-Inhalationstest: keine relevanten krankhaften
Veränderungen oder bösartige Gewebeveränderungen.
Welche Folge die Übernahme dieser Regelungen für Deutschland hätte, zeigt der deutsche Markt. Nach den strengeren deutschen Bestimmungen gilt z.B. die Steinwolle der Deutschen Rockwool-Mineralwoll GmbH, Gladbeck, bisher als "im Tierversuch krebserzeugend", während sich das Konkurrenzprodukt der Grünzweig + Hartmann AG als "frei von Krebsverdacht" bezeichnen darf. Würde die EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt, würde auch die Rockwool-Steinwolle "frei von Krebsverdacht", daneben so gut wie alles, was aus Osteuropa den Markt überschwemmt.
Die EU-Entscheidung hat die gesamte Fachwelt in Deutschland aufgescheucht. Die Ablehnungsfront reicht vom Bundesarbeitsministerium über die Deutsche Forschungsgemeinschaft bis zu den Gewerkschaften einschließlich der IG Bergbau-Chemie-Energie.
Die von der EU gesetzten Beurteilungskriterien -- so heißt es allgemein -- seien wissenschaftlich nicht akzeptabel. Insbesondere die Inhalationstests sind schon seit Jahren umstritten, da unzuverlässig und wenig aussagekräftig. So ist etwa die krebserzeugende Wirkung bei der Asbestfaser "Krokydolith" beim Menschen nachgewiesen. Inhalationstests mit Ratten dagegen ergaben in der Regel negative Ergebnisse -- die Tiere erkrankten nicht. Nach den neuen EU-Kriterien könnten Krokydolith-Hersteller ihr Asbest-Produkt folglich als "frei von Krebsverdacht" anpreisen.
Das Bundesarbeitsministerium sucht jetzt, wie die "Arbeit & Ökologie-Briefe" berichten, nach Wegen, "die in Deutschland geltenden Schutzbestimmungen zu künstlichen Mineralfasern nicht der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Binnenmarktes zu opfern". Auch eine Klage gegen die EU-Entscheidung wird erwogen. In jedem Fall gelten die rechtsverbindlichen deutschen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) weiter.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Beraterkreis Toxikologie, André Große-Jäger,
Rochusstr. 1, D-53123 Bonn, T 0228-527-0. Fax -2965
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Kennedyallee
40, D-53175 Bonn, T 0228-885-2119, Fax -2109
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