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Aktuelle Meldungen vom 27.02.2004

Auch Restaurants müssen Genfood auszeichnen

Künast betont: Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit genveränderten Zutaten gilt auch für die Gastronomie

Auch Kantinen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder Restaurants müssen kenntlich machen, wenn sie genveränderte Lebensmittel anbieten. Das erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast in einem Interview mit dem Greenpeace-Magazin.

"Wer mit genveränderten Zutaten kocht, muss das auf der Speisekarte oder einem Aushang kenntlich machen", sagte Künast in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Magazins.

Ab 18. April gilt in Europa eine verschärfte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten. Supermarktkunden können künftig auf dem Etikett lesen, wenn Gentechnik in Tütensuppen oder Frühstücksmüsli steckt. Ob das auch für unverpackte Nahrung gilt, die in Kantinen, Restaurants oder Kindergärten lose über den Tresen gilt, war bisher fraglich.

Wer dagegen gentechnikfreie Lebensmittel anbietet, solle damit in Zukunft stärker werben können, sagte Künast im Greenpeace-Magazin. Sie schlägt vor, dass die Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden. Die derzeit noch bestehenden bürokratischen Hürden für eine solche Werbung will Künast ausräumen.

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