Aktuelle Meldungen vom 27.02.2004
Auch Restaurants müssen Genfood auszeichnen
Künast betont: Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit genveränderten Zutaten gilt auch für die Gastronomie
Auch Kantinen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder Restaurants müssen kenntlich machen, wenn sie genveränderte Lebensmittel anbieten. Das erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast in einem Interview mit dem Greenpeace-Magazin.
"Wer mit genveränderten Zutaten kocht, muss das auf der
Speisekarte oder einem Aushang kenntlich machen", sagte Künast
in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Magazins.
Ab 18. April gilt in Europa eine verschärfte Kennzeichnungspflicht
für Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten. Supermarktkunden
können künftig auf dem Etikett lesen, wenn Gentechnik in Tütensuppen
oder Frühstücksmüsli steckt. Ob das auch für unverpackte
Nahrung gilt, die in Kantinen, Restaurants oder Kindergärten lose
über den Tresen gilt, war bisher fraglich.
Wer dagegen gentechnikfreie Lebensmittel anbietet, solle damit in Zukunft
stärker werben können, sagte Künast im Greenpeace-Magazin.
Sie schlägt vor, dass die Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik"
gekennzeichnet werden. Die derzeit noch bestehenden bürokratischen
Hürden für eine solche Werbung will Künast ausräumen.
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