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Was wollen SPD, Grüne, FDP, Union und Linkspartei? | 29.08.2005

Antworten der CDU
auf die Wahlprüfsteine
des Naturkostmagazins Schrot & Korn

  • Will/wird Ihre Partei den Ökologischen Landbau fördern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
  • Wie steht Ihre Partei zu Gentechnik in Lebensmitteln?
  • Soll es künftig die Möglichkeit geben, zwischen gentechnisch veränderter und gentechfreier Ware zu wählen? Wenn ja, wie soll diese Wahlfreiheit garantiert werden?
  • Wer soll haften, wenn gentechnisch veränderte Organismen gentech-freie Felder kontaminieren?
  • Soll die aktuelle Landwirtschaftspolitik verändert werden? Wenn ja, wie?
  • Bleibt es beim langsamen Atomausstieg?
  • Wie beurteilen Sie die Zukunft von regenerativen Energien?
  • Soll die Ökosteuer beibehalten/ weiter entwickelt werden?

Will/wird Ihre Partei den Ökologischen Landbau fördern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Der ökologische Landbau wird auch unter einer von der UNION geführten Bundesregierung weiter gefördert. Die Fülle der Maßnahmen sind für die Landwirte nur noch schwer überschaubar und haben einen enormen bürokratischen Aufwand zur Folge. Deshalb gilt es die Maßnahmen stärker zu bündeln. Dabei ist stärker als bisher darauf zu achten, dass die Förderpolitik nicht zu einem Preisverfall in diesem Marktsegment führt und ausgerechnet jene Landwirte benachteiligt, die diesen Wirtschaftszweig als Erste erschlossen haben. Das deutsche Biosiegel wird im Interesse der Erzeuger so angepasst, dass es die im Vergleich zur EU höheren deutschen Standards widerspiegelt.

Wie steht Ihre Partei zu Gentechnik in Lebensmitteln? Soll es künftig die Möglichkeit geben, zwischen gentechnisch veränderter und gentechnikfreier Ware zu wählen? Wenn ja, wie soll diese Wahlfreiheit garantiert werden?

Die Wahlfreiheit der Produzenten und Verbraucher, ob sie gentechnisch verbesserte Pflanzensorten anbauen bzw. daraus hergestellte Nahrungsmittel kaufen wollen, muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Kennzeichnungsvorschriften und die Regelungen zur Koexistenz der Anbauformen müssen so ausgestaltet sein, dass beide Alternativen möglich sind. Leider hat es die Bundesregierung in den vergangenen Jahren fahrlässig versäumt, entsprechende Anbauerfahrungen in Deutschland zu machen. Deswegen sind wir gegenwärtig auf Erfahrungen anderer Länder angewiesen. Weil aber Erfahrungen im praktischen Umgang mit der Grünen Gentechnik dringend erforderlich sind und die entscheidenden sortenspezifischen Vorgaben zur Ergänzung der guten fachlichen Praxis um die Erfordernisse der Koexistenz noch entwickelt werden müssen, tritt die CDU schon seit langem für den Beginn eines großflächigen Erprobungsanbaus ein. Wir meinen, dass gerade die wissenschaftliche Begleitung von Anbauten dazu dient, vorhandene Wissenslücken zu schließen.

Wer soll haften, wenn gentechnisch veränderte Organismen gentechnikfreie Felder kontaminieren?

Nach Auffassung der CDU haftet selbstverständlich jeder Landwirt für die Folgen, die er durch sein Verschulden verursacht. Keinerlei Ansprüche, d.h. keine Haftung, kann es jedoch gegen einen Landwirt geben, der alle Vorsorgemaßnahmen und Vorgaben der guten fachlichen Praxis ordnungsgemäß einhält. Für Ausgleichsansprüche, die dennoch entstehen, d.h. obwohl der Pflanzengentechnik nutzende Landwirt die Anforderungen an die gute fachliche Praxis eingehalten hat, ist eine ausgewogene Regelung zu schaffen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Hierbei können auch Vorschläge wie die Schaffung eines Ausgleichsfonds zum Tragen kommen. Andere EU-Länder wie Holland zeigen, dass man im Konsens mit allen Beteiligten zu pragmatischen Lösungen kommen kann und damit die erkennbaren Zukunftschancen für eine neue Technologie eröffnet.

Soll die aktuelle Landwirtschaftspolitik verändert werden? Wenn ja, wie?

Angesichts der aktuellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt muss die wirtschaftliche Bedeutung der Land- und Ernährungswirtschaft mit den vor- und nachgelagerten Bereichen wieder in den Fokus der Agrarpolitik gerückt werden. Wir brauchen auch in Zukunft eine innovative, wettbewerbsfähige Landwirtschaft als Rückgrat für die gesamte Ernährungswirtschaft, für den ländlichen Raum, für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und als starken Wirtschaftspartner für das örtliche Handwerk und den Handel. Nationale Alleingänge führen zu Wettbewerbsverzerrungen und damit zur Schwächung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes, ohne dass dabei im Endeffekt spürbare Verbesserungen des Verbraucherschutzes, des Tierschutzes und des Umweltschutzes erreicht werden. Eine grundsätzliche Eins zu Eins-Umsetzung des EU-Rechts in den wettbewerbsrelevanten Bereichen wird deshalb künftig die Richtung vorgeben.

Bleibt es beim langsamen Atomausstieg? Wie beurteilen Sie die Zukunft von regenerativen Energien?

Wir wollen eine Energiepolitik mit Vernunft und Augenmaß. Ohne Kernenergie aber ist eine globale Lösung der CO2-Problematik derzeit undenkbar. Mit Wind- und Solarenergie allein sind der drastisch steigende Energiebedarf und die weltweiten Klimaschutzziele nicht in Einklang zu bringen. Wir brauchen daher die Kernkraft auch in Deutschland und stellen die Weichen für eine geordnete Entsorgung. Die Betriebsdauer der deutschen Kernkraftwerke wird sich ausschließlich an der Gewährleistung des größtmöglichen Sicherheitsniveaus jeder Anlage orientieren. Der Bau neuer Kernkraftwerke ist nicht geplant. Die Union spricht sich in ihrem Regierungsprogramm klar für das Ziel aus, 12,5 % Marktanteil für regenerative Energie zu erreichen. Eine Entscheidung für die Kernkraft ist keine Entscheidung gegen die Nutzung von Wind, Wasser und Biomasse. Die CO2- Minderungsziele von Kyoto können nur durch einen breiten und ausgewogenen Energiemix erreicht werden.

Soll die Ökosteuer beibehalten/ weiter entwickelt werden?

Die hohen Energiepreise in Deutschland erweisen sich zunehmend als Investitions- und Wachstumshindernis und verstärken die Abwanderungstendenzen der energieintensiven Industrien in das benachbarte Ausland. Den Kern der Energiebesteuerung bildet die seit 1999 in Deutschland durch Rot-Grün eingeführte Ökosteuer. Diese Steuer führt jedoch zu keiner nennenswerten ökologischen Lenkungswirkung. Wie viel Kohlendioxid etwa zur Erzeugung einer Kilowattstunde Strom eingesetzt wird, ist für die Bemessung der Ökosteuer unerheblich. Strom und Mineralölprodukte werden überproportional besteuert, während etwa Kohle gar nicht besteuert wird. Die Ökosteuer ist daher lediglich ein Instrument zur Einnahmenerzielung ohne klimaschutzpolitische Zielsetzung. Das Aufkommen der Ökosteuer wird in diesem Jahr das Höchstniveau von 18,8 Mrd. € erreichen. Angesichts der katastrophalen Konjunktur- und Arbeitsmarktlage ist jedoch ein weiterer Anstieg der Belastungen für Unternehmen und Verbraucher durch fortgesetzte Steuererhöhungen unverantwortlich. Insbesondere Familien und Geringverdiener sind durch die Ökosteuer unverhältnismäßig stark betroffen. Die CDU wird auf jeden Fall auf weitere Erhöhungen verzichten. Langfristig wollen wir diese Steuer im Rahmen eines steuerpolitischen Gesamtkonzeptes schrittweise reduzieren, das sich in eine europäische Harmonisierung einfügt.

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