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Aktuelle Meldungen vom 20.04.2006


Kritik an Entscheidung zur Akupunktur

"Beschluss bedeutet de facto Leistungseinschränkung"

Kopfschmerz- und Migränepatienten müssen ihre Akupunktur-Behandlungen künftig selber bezahlen. Dies ist die negative Folge der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Akupunktur zwar als Kassenleistung anzuerkennen, aber lediglich auf Kniegelenk- und Rückenschmerzen zu beschränken.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die nunmehr verbindliche Regelung bei Kniegelenk- und Rückenschmerzen, kritisert jedoch die Entscheidung als Rückschritt für die Methodenvielfalt in der Schmerztherapie.

De facto führt der Beschluss zu einer Leistungseinschränkung, da seit 2000 die Akupunktur im Rahmen der Modellstudien sehr großzügig von den Krankenkassen erstattet wurde. Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Krankenkassen Akupunktur nur noch bei Rücken- und Kniegelenksschmerz erstatten dürfen. Für alle anderen Schmerzarten, also auch bei Kopfschmerz und Migräne, ist die Akupunktur künftig nicht mehr erstattungsfähig. Auch wurden weitere Modellvorhaben durch den Beschluss ausgeschlossen.

In groß angelegten Studien waren für die Behandlung von Rücken-, Gelenk- und Kopfschmerzen die klassische chinesische Akupunktur im Vergleich zu einer Scheinakupunktur sowie zur konventionellen Schmerztherapie untersucht worden. Dabei erwies sich die Akupunktur als der Standardtherapie überlegen. Da bei chronischem Schmerz eine dauerhafte medikamentöse Schmerztherapie zu erheblichen unerwünschten Nebenwirkungen führt, hatte sich der vzbv gemeinsam mit den anderen Patientenvertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss dafür ausgesprochen, auch Kopfschmerzen und Migräne in die kassenfinanzierte Akupunkturbehandlung einzubeziehen. Bedauerlicherweise wurde ein entsprechender Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Seit 2004 sind Patientenvertreter mitberatend, aber ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses beteiligt.

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