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Aktuelle Meldungen vom 16.01.2008

Neue Verschärfungen bei Koexistenz-Regeln

Endgültige Entscheidung wohl schon in wenigen Wochen

Noch im Januar soll das neue Gentechnik-Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. In einer weiteren Verhandlungsrunde haben Vertreter von Union und SPD noch bestehende Streitpunkte beigelegt. Die Vorschriften zur Sicherung der Koexistenz des Anbaus von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais sind erneut verschärft worden.

Wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, bleibt es bei einem Sicherheitsabstand von 150 Meter zwischen Feldern mit gv- und konventionellem Mais. Bei Öko-Mais beträgt dieser Abstand sogar 300 Meter. In zahlreichen Feldversuchen hat sich gezeigt, dass bei diesen Abständen mögliche Einträge von gv-Mais in konventionelle Nachbarfelder sehr gering sind und weit unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent liegen. Bis zu diesem Anteil sind nach EU-Recht zufällige GVO-Einträge ohne Kennzeichnung erlaubt.

Erschwert werden mögliche Absprachen zwischen benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben. Im Entwurf der Bundesregierung war es zulässig, dass sich benachbarte Betriebe einvernehmlich auf geringere Abstandsflächen verständigten. Nun wollen die Regierungsfraktionen solche Vereinbarungen nur noch unter hohen Auflagen zulassen. So muss der gv-Mais anbauende Landwirt seinen Nachbarn über alle möglichen Rechtsfolgen informieren. Die Absprache muss in das Standortregister eingetragen werden. Außerdem soll die Ernte des "ohne Gentechnik" wirtschaftenden Betriebes aus der 150 Meter-Zone grundsätzlich gekennzeichnet werden, unabhängig davon, wie hoch der GVO-Anteil tatsächlich ist.

Das neue Gentechnik-Gesetz soll rechtzeitig zur neuen Anbausaison in Kraft treten. Ende Januar ist die abschließende Abstimmung im Bundestag geplant. Im Februar könnte dann der Bundesrat das Gesetz endgültig auf den Weg bringen.

BÖLW unzufrieden

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hält es für eine schlechte Nachricht, dass die Regierungskoalition kein Gentechnikgesetz zustande gebracht hat, das seiner Aufgabe gerecht werde: "Ein Großteil der zu erwartenden Schadensfälle sind durch die im Gesetz vorgesehene Haftung nicht abgedeckt. Das Gesetz lässt damit die ohne Gentechnik wirtschaftenden Bauern im Regen stehen und drückt die Kosten der Koexistenz gerade denjenigen auf, die die Agro-Gentechnik nicht wollen. Forscher erhalten einen Freibrief, sollten ihre Genkonstrukte aus dem Versuchsanbau in die Umwelt entweichen" legt Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des BÖLW, die zentralen Mängel des jetzt vorgelegten Gesetzesentwurfes offen.

"Das Gesetz bietet keinen ausreichenden Schutz für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. Nun müssen Bauern, Verarbeiter, Handel und Verbraucher allein für eine gentechnikfreie Produktion sorgen" so der Appell des BÖLW-Vorsitzenden. (Quellen: transgen.de und BÖLW)

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