Aktuelle Meldungen vom 20.08.2008
Genmaispollen fliegen weiter
NABU: 1000-Meter-Mindestabstand erforderlich
Die NABU-Studie zu den Auswirkungen des Genmais-Anbaus im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Märkisch-Oderland) ist ab sofort im Internet als Veröffentlichung des Landesumweltamtes Brandenburg zu finden.
Um zu untersuchen, wie weit Genmaispollen fliegen, hatte der NABU im Auftrag des Landes Brandenburg im Sommer 2007 im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch (Märkisch-Oderland) sowohl technische Pollensammler wie auch Bienenvölker eingesetzt. Die Ergebnisse zeigen: Maispollen gelangten in großer Zahl in das geschützte Gebiet. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Genmais-Feldern, um Gefährdungen von Flora und Fauna der Schutzgebiete vorzubeugen. Im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch kommen zwei seltene Schmetterlingsarten vor: der Große Feuerfalter und der Skabiosen-Scheckenfalter, deren Raupen auch die Maispollen fressen. Die Auswirkungen von genmanipulierten Maispollen auf diese Arten ist bislang völlig ungeklärt.
Das neue Gentechnikgesetz sieht Abstandsregelungen für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais zu konventionellem Maisanbau von 150 Metern und zu Biomaisanbau von 300 Metern vor. Verbindliche Abstandsgrenzen von Äckern zu Schutzgebieten werden in dem Gesetz nach wie vor ausgespart. Die Studie belegt, dass die bisherigen Abstandsregelungen nicht ausreichen, um ökologisch sensible Gebiete vor den Risiken des Anbaus genmanipulierter Pflanzen zu schützen.
Vor diesem Hintergrund appelliert der NABU
an die Bundesländer, Abstandsregelungen zu erlassen, um Naturschutzgebiete
vor Genpflanzen zu schützen. Nach der geltenden Gesetzeslage
kann jeder Landwirt Genmais im Naturschutzgebiet anbauen. Bislang
habe lediglich Brandenburg reagiert und Abstandsregelungen zwischen
GV-Anbau und Naturschutzgebieten erlassen. Schutzgebiete sollten
auch in die Regelungen zu gentechnikfreien Zonen mit einbezogen
werden, wie sie Bundesminister Seehofer in Brüssel fordert.
Darüber hinaus bekräftigt der NABU seine Forderung, den
Anbau der Genmais-Sorte Mon810 in Deutschland solange auszusetzen,
bis der Nachweis erbracht ist, dass keine negativen Folgen für
Mensch und Natur zu erwarten sind.
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