Apfel- und Birnenkraut

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Definition:

Süßer Brotaufstrich. Laut Konfitüren-Verordnung eine streichfähige Zubereitung aus Äpfeln oder Birnen oder einer Mischung aus beidem. Ergänzt werden darf bei Apfelkraut 40 Prozent Zucker. Bei Birnenkraut sind 30 Prozent erlaubt. Die Fruchtkonzentrate haben einen Zuckeranteil zwischen 55 und 70 Prozent.

Konventionelle Produkte:

Obst aus konventionellem Anbau. Ohne Geliermittel und chemische Konservierungsstoffe. Manche sind zusätzlich mit Industriezucker gesüßt.

Biologische Produkte:

Obst aus kontrolliert-biologischem Anbau. Zubereitung ohne Geliermittel und chemische Konservierungsmittel. Keine zusätzliche Süßung.

Tipp:

Apfel- und Birnenkraut sind sehr süße Aufstriche. Sie sollten nur gelegentlich aufs Brot.

Brotaufstriche und Pasten

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