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Neues EU-Öko-Logo ab 1. Juli 2010 Pflicht

200919Nov

Ab dem 1. Juli 2010 muss das neue EU-Öko-Logo auf Verpackungen von vorverpackte Waren aufgebracht werden. Außerdem ist dann die Herkunftsangabe verpflichtend.

Das EU-Öko-Logo gilt nicht für Umstellungsware und Lebensmittel mit einem Bio-Anteil unter 95 Prozent. Für unverpackte Ware und Importe aus Drittländern kann es freiwillig verwendet werden.

Das neue Logo darf nicht vor dem 1. Juli verwendet werden. Wer aber ein neues Verpackungsdesign bis zum 30. Juni 2010 einführt, kann noch das alte EU-Gemeinschaftslogo verwenden, das bisher freiwillig genutzt werden konnte. Das entsprechende Verpackungsmaterial kann dann noch bis zum 1. Januar 2012 aufgebraucht werden. Die Zeit für die Gestaltung eines neuen Designs, den Druck der Etiketten und die Lieferung der neuen Verpackungen bis zum 30. Juni 2010 ist jedoch knapp bemessen.

Für die Gestaltung des neuen EU-Logos veranstaltete die EU ein Wettbewerb unter jungen europäischen Designern und Künstlern. Vom 1. Dezember 2009 bis zum 31. Januar 2010 wird auf einer Homepage öffentlich über die Entwürfe abgestimmt, die von einer Jury im Vorfeld ausgewählt wurden.


Manfred Loosen
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Dieser Beitrag wurde vor am Donnerstag, 19. November 2009 um 22:50 Uhr veröffentlicht und unter Ernährung & Naturkost gespeichert. Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS-2.0-Feed verfolgen.Sie können einen Kommentar hinterlassen oder einen Trackback von Ihrer Website hierher setzen.
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1 Kommentar

2. Dezember 2009 um 06:35 Uhr
» Gesetz zur Energieeffizienz, Osmose-Kraftwerk und Solarideen » Diätlexikon.com Diät-Blog sagt:

[...] Ab 1. Juli 2010 ist das neue EU-Öko-Logo Pflicht. naturkost.de [...]

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