Ab dem 1. Juli 2010 muss das neue EU-Öko-Logo auf Verpackungen von vorverpackte Waren aufgebracht werden. Außerdem ist dann die Herkunftsangabe verpflichtend.
Das EU-Öko-Logo gilt nicht für Umstellungsware und Lebensmittel mit einem Bio-Anteil unter 95 Prozent. Für unverpackte Ware und Importe aus Drittländern kann es freiwillig verwendet werden.
Das neue Logo darf nicht vor dem 1. Juli verwendet werden. Wer aber ein neues Verpackungsdesign bis zum 30. Juni 2010 einführt, kann noch das alte EU-Gemeinschaftslogo verwenden, das bisher freiwillig genutzt werden konnte. Das entsprechende Verpackungsmaterial kann dann noch bis zum 1. Januar 2012 aufgebraucht werden. Die Zeit für die Gestaltung eines neuen Designs, den Druck der Etiketten und die Lieferung der neuen Verpackungen bis zum 30. Juni 2010 ist jedoch knapp bemessen.
Für die Gestaltung des neuen EU-Logos veranstaltete die EU ein Wettbewerb unter jungen europäischen Designern und Künstlern. Vom 1. Dezember 2009 bis zum 31. Januar 2010 wird auf einer Homepage öffentlich über die Entwürfe abgestimmt, die von einer Jury im Vorfeld ausgewählt wurden.
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